Verlängerung der Frist für die Erklärungen der wirtschaftlichen Eigentümer bis zum 30. November 2019.
Das Luxembourg Business Register (das „LBR“), die wirtschaftliche Interessengemeinschaft, die das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (das „RBE“) verwaltet, hat Ende August bekannt gegeben, dass die administrative Frist für die Einreichung der Erklärungen durch die eingetragenen Rechtsträger bezüglich ihrer wirtschaftlichen Eigentümer bis zum 30. November 2019 verlängert wird.
Tatsächlich hatten am 26. August nur 39 % der eingetragenen Rechtsträger ihre Erklärungen abgegeben, was einen deutlichen Fortschritt gegenüber den 5,5 % vom 31. Mai 2019 darstellt. Dies war jedoch noch nicht ausreichend, weshalb das LBR offiziell beschlossen hat, die Erklärungsfrist zu verlängern.
Da es sich um eine rein administrative Verlängerung handelt, entsprechen die Rechtsträger, die ihre wirtschaftlichen Eigentümer innerhalb dieser verlängerten Frist melden, per se nicht der gesetzlichen Frist vom 31. August 2019, die im RBE-Gesetz vom 13. Januar 2019 vorgesehen ist. Das besagte Gesetz sieht eine strafrechtliche Sanktion für Rechtsträger vor, die ihre wirtschaftlichen Eigentümer bis zum 31. August 2019 nicht gemeldet haben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine solche Verlängerung keine negativen Konsequenzen für die zur Meldung verpflichteten Rechtsträger nach sich ziehen wird.
Schließlich ist zu beachten, dass die bis zum 30. November 2019 abgegebenen Erklärungen weiterhin kostenlos bleiben.